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Annahme verweigern

См. также в других словарях:

  • verweigern — widersprechen; bestreiten; von der Hand weisen; in Abrede stellen; abstreiten; verneinen; leugnen; verwehren; ablehnen; versagen; abschlagen; es nicht über sich bringen (umgangssprachlich); …   Universal-Lexikon

  • Annahme — Hypothese (fachsprachlich); Mutmaßung; Behauptung; These; Vermutung; Spekulation; Aufnahme; Akzeptanz; Akzeptierung; Axiom (fachsprachlich); …   Universal-Lexikon

  • verweigern — ver·wei·gern; verweigerte, hat verweigert; [Vt] 1 (jemandem) etwas verweigern nicht tun oder nicht geben, was jemand will oder fordert ↔ gewähren <die Annahme (eines Briefes o.Ä.), den Befehl, den Gehorsam, die Zustimmung, die Erlaubnis… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Annahme als Kind — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahme an Kindes Statt — Adoption (von lat. adoptio) oder Annahme an Kindes statt (in Deutschland nunmehr Annahme als Kind genannt) ist die rechtliche Begründung eines Eltern Kind Verhältnisses zwischen dem Annehmenden und dem Kind ohne Rücksicht auf die biologische… …   Deutsch Wikipedia

  • Annahme — Ạn·nah·me die; , n; 1 das Annehmen(1) einer Sache, die jemand jemandem geben oder schenken will ↔ Ablehnung <die Annahme (eines Schreibens o.Ä.) verweigern> || K : Annahmestelle 2 das Annehmen (2) z.B. eines Vorschlags, einer Bedingung ↔… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Zustellung — (Behändigung, Insinuation, Signifikation), die in bestimmter Form erfolgende Übergabe eines Schriftstückes seitens der zuständigen Behörde unter Beurkundung dieses Aktes. Im Zivilprozeß kommt auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften über …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Handelskauf — ist ein Kauf, bei dem der Käufer oder Verkäufer ein Kaufmann (s. d.) im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, der von dem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes (s. d.) abgeschlossen wurde und dessen Gegenstand Waren oder Wertpapiere, nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

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